Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann

ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR

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Vermessungsbüro

Dipl.-Ing. (FH)

Heiko Naumann (ÖbVI)


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02763 Zittau


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Katastervermessung

Hier soll der Ablauf einer Katastervermessung zur Bildung von Flurstücken (Zerlegung) vereinfacht und in kurzer Form erläutert werden.

Katastervermessung

Katastervermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Was darunter fällt finden Sie bei den Leistungen

Antrag auf Katastervermessung

Anders als bei privatrechtlichen Verträgen erfolgen Katastervermessungen auf Antrag. Antragsberechtigt sind die Eigentümer bzw. Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben.

Da der Antragsteller nicht immer für die Kosten aufkommen muss, wird der Kostenschuldner angegeben.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Ein Antragsformular steht hier als PDF bereit. Bitte lassen Sie sich vor dem Ausfüllen beraten.

Bereitstellung der Unterlagen

Wenn der Antrag eingegangen ist, werden bei der zuständigen unteren Vermessungsbehörde die notwendigen Unterlagen und Informationen bestellt.

Ankündigung der Vermessung

Nach Eingang der Vorbereitungsdaten wird die Vermessung den Eigentümern der Grundstücke, die voraussichtlich betreten werden, angekündigt.

Vermessungsarbeiten

Ausgegangen wird bei Vermessungen von überprüften Festpunkten der Landesvermessung (Raumbezugsfestpunkte) oder des Liegenschaftskatasters (Aufnahmepunkte) sowie mit GPS in Verbindung mit SAPOS neu geschaffenen Vermessungspunkten.

Von diesen Punkten werden in notwenigem Umfang Grenzmarken, Grenzobjektpunkte, Gebäude und Nutzungen aufgemessen.

Die Grenzpunkte werden rechnerisch auf Lagerichtigkeit geprüft, fehlende Grenzpunkte werden bestimmt.

Als Berechnungsverfahren kommen überwiegend die Helmert-Transformation, vorzugsweise in Verbindung mit Ausgleichung und nachbarschaftstreuer Anpassung zum Einsatz.

Die ermittelte Lage der fehlenden oder lagefalsch vorgefundenen Grenzpunkte wird abgesteckt und vermarkt.

Grenztermin

Die Beteilgten (Antragsteller und Eigentümer der benachbarten betroffenen Flurstücke) werden zu einem Grenztermin eingeladen. Die Beteiligten haben sich auszuweisen bzw. Vertreter eine Vollmacht vorzulegen.

In dem Grenztermin wird den Beteiligten vor Ort die Grenzbestimmung und Abmarkung erläutert.

Bekanntgabe

Die Ergebisse der Katastervermungen und Abmarkungen werden im Anschluss an den Grenztermin bekanntgegen. Die Bekanntgabe erfolgt mündlich nach dem Grenztermin vor Ort oder nachträglich schriftlich per Bescheid.

Kostenermittlung

Mit der Übergabe der Vermessungsschrift an die untere Vermessungbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster entstehen die Kosten. Die Höhe der Kosten wird nach der Zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung bestimmt.

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